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Massage
Das Berufsbild Masseur
Das Berufsbild des Masseurs unterscheidet den „gewerblichen Masseur“ und den „medizinischen Masseur“. Der Gesetzgeber hat für beide Berufsbilder unterschiedliche Arbeitsfelder und entsprechende Ausbildungen definiert.
In der folgenden Aufstellung sehen Sie die beiden Berufsbilder mit den jeweiligen Ausbildungen dargestellt.
Gewerblicher Masseur
ArbeitsfeldGewerbliche Masseure arbeiten in der Gesundheitsvorsorge im Dienstverhältnis in einem Gewerbebetrieb, Sport-, Fitness-,
Wellness- Gesundheitshotel oder nach der Befähigungsprüfung als selbständiger Masseur in eigener Praxis.
Ausbildung
Ausbildung zum Gewerblichen Masseur. Die Dauer der Ausbildung beträgt inkl. der Prüfung 750 Stunden
(vgl. 68 Verordnung Masseure/ 2003).
Medizinischer Masseur
ArbeitsfeldArbeiten im Dienstverhältnis unter Anleitung eines Arztes am Kranken Menschen.
Ausbildung
Die Ausbildung zum medizinischen Masseur umfasst den theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen in der Dauer von insgesamt 820 Stunden sowie eine praktische Ausbildung in der Dauer von 875 Stunden, somit insgesamt 1695 Stunden
(vgl. BGBL 169/2002).
Beide Berufsbilder können durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen die Berufsbezeichnung Heilmasseur erlangen. Das Arbeitsfeld und die Ausbildung des Heilmasseurs sehen folgendermaßen aus:
Heilmasseur
ArbeitsfeldDer Heilmasseur erlangt durch eine Aufschulung die Berechtigung, auf ärztliche Anordnung Massagen durchzuführen. Er kann auch in eigener Praxis auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich Patienten therapieren.
Ausbildung
Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als „medizinischer Masseur“/ „medizinische Masseurin“. Die Aufschulung zum Heilmasseur dauert in der Regel 800 Stunden (vgl. BGBL 169/2002).
Wir empfehlen unseren Kund:innen als ersten Schritt die Ausbildung zum gewerblichen Masseur. Diese Ausbildung endet nach der Diplomprüfung mit dem WIFI Diplom zum gewerblichen Masseur.
Als zweiten Schritt können alle Teilnehmer:innen, wenn die nächste Qualifikation zum medizinischen Masseur gewünscht ist, die Befähigungsprüfung absolvieren und danach ein Praktikum nach §26 MMHmG (Praktikum bei einem geeigneten Betrieb) im Umfang von 580 Unterrichtseinheiten absolvieren. Nach Abschluss dieses Praktikums sind Absolvent:innen dann unmittelbar medizinische Masseure.
Die Übersicht zeigt die einzelnen Schritte nochmals bildlich.
Was ist sonst noch wichtig für Interessenten der Ausbildung zum gewerblichen Masseur:
- Der Beruf des gewerblichen Masseurs kann im Dienstverhältnis oder Selbstständig ausgeübt werden.
- Nach Abschluss der Ausbildung zum gewerblichen Masseur ist es möglich, im Dienstverhältnis die Massagetechniken Klassische Massage, Fußreflexzonenmassage Bindegewebe- und Segmentmassage, Akupunktmassage und Manuelle Lymphdrainage zur Gesundheitsvorsorge in verschiedenen Einrichtungen bei gewerblichen Masseuren anzubieten.
- Wollen Sie sich (früher oder später) selbstständig machen so sind einige weitere Ausbildungsschritte und entsprechende Prüfungen zu absolvieren:
- Dazu gehört einerseits die Befähigungsprüfung, die das fachtheoretische und fachspezifische Wissen überprüft, sowie die Unternehmerprüfung oder entsprechende Anrechnungen für diese Prüfung (kaufmännische Ausbildung, HAK, HaSch....)
- Für die Gewerbeanmeldung ist auch eine 3-jährige fachliche Tätigkeit und der Lehrgang über die weiterführende Fachausbildung nachzuweisen.
- Befähigungs- und Unternehmerprüfung sind vollkommen voneinander getrennt und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelegt werden.
- Die erfolgreiche Absolvierung der Befähigungsprüfung eröffnet Ihnen auch den Weg zum medizinischen Masseur.
- Dazu ist die Absolvierung einer praktischen Ausbildung nach §26 MMHmG (Praktikum bei einem geeigneten Betrieb) im Umfang von 580 Unterrichtseinheiten nach der Befähigungsprüfung notwendig. Nach diesem Praktikum sind Sie ohne eine weitere Prüfung medizinischer Masseur.
Die Kombination der Ausbildung zum „gewerblichen Masseur“ und „medizinischer Masseur“ ergibt folgende Berufsmöglichkeiten:
- Arbeit als gewerblicher Masseur in der Gesundheitsvorsorge im Dienstverhältnis
- Selbstständiges Arbeiten als gewerblicher Masseur
- Arbeit als medizinischer Masseur im Dienstverhältnis in einer Kur- und Krankenanstalt oder in einem medizinischen Ambulatorium.
Wir empfehlen den Besuch des Informationsabends für Ihre individuelle Beratung.