Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine

Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine

Information Anerkennung ausländischer Stapler-/Kranscheine

 

Gemäß der österreichischen Gesetzeslage ist das WIFI im Auftrag des Ministeriums angehalten, ausländische Stapler- und Kranscheine – sofern deren Ausbildung der österreichischen entspricht – anzuerkennen. Das WIFI Steiermark (Bundesland Steiermark) erkennt nur Verfahren, an deren künftiger Arbeitsbereich in der Steiermark liegt.

Für Tätigkeiten jeglicher Art in Österreich wird ein Sprachniveau von mind. A2 dringend empfohlen!


Ablauf des Anerkennungsverfahrens in vier Schritten:
 

1. Das unten angeführte Online-Formular ausfüllen. 

2. Sollten Sie zwei Umschreibungen für einen Hubstapler und einen Kran benötigen, so machen sie zwei getrennte Verfahren: einmal für den Hubstapler und einmal für den Kran – keinesfalls beide in einem Verfahren!

3. Alle erforderlichen Unterlagen auf Deutsch (beglaubigt) übersetzen lassen und als PDF-Datei hochladen. 
Aus den Unterlagen muss hervorgehen, wie lange die Grundausbildung gedauert hat und welche Inhalte vermittelt wurden. Die Ausbildung wird mit der österreichischen Fachkenntnisnachweisverordnung verglichen. Ihre Erfahrung kann nicht anerkannt werden. Auch eintägige Kurse – wie in manchen Ländern üblich – reichen nicht aus. Upload der PDF-Dokumente über das Online-Formular.

4. Sie werden per E-Mail über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Wird Ihre Ausbildung anerkannt, können Sie – oder eine Vertrauensperson – Ihren Nachweis im Kundenservice des WIFI Graz abholen. Dazu müssen Sie ein Passfoto mitbringen. Die Gebühr (140 EUR brutto) muss mit Karte bezahlt werden. 


Das Anerkennungsverfahren kann bis zu sechs Wochen dauern. In der Regel ist es jedoch innerhalb einer Woche abgeschlossen. 

Für die Anerkennung benötigen Sie diese Unterlagen:

 
  • Original-Staplerschein/Kranschein (Übersetzung in deutscher Sprache!)

  • Identitätsnachweis (Pass/Personalausweis) als Nachweis des Geburtsortes und Geburtsdatums

  • Bestätigung des Ausbildungsinstituts über das Stundenausmaß und die Dauer der Ausbildung (Übersetzung in deutscher Sprache!)

  • Passfoto Größe 35 × 45 mm – ist bei der Abholung mitzubringen!
     Wenn zwei Nachweise (etwa für den Stapler und den Kran) angefordert werden, sind zwei Passfotos notwendig.

  • Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse des Antragstellers – Online-Formular

  • Für Absolventen einer österreichischen Bundesheer-Ausbildung Stapler/Kran ist kein Ausbildungsnachweis erforderlich. 

  • Anerkennungen aus Deutschland sind mit zwei Jahren Praxis nachzuweisen!
     

Informationen & Gebühren:

 
  • Der Schein kann am WIFI Graz von Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr abgeholt werden. Passbild(er) nicht vergessen!

  • Gebühr: 140 EUR (brutto) – Nur Bankomatzahlung möglich!

Bitte sämtliche Unterlagen – bis auf das Passfoto – scannen in und mittels dem unten angeführtem PDF-Upload übermitteln.