Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG

Hochvolt Sicherheitsunterweisung HV-1
Hauptthema dieser Veranstaltung ist die Sicherheitsunterweisung für HV-Fahrzeuge (Hochvoltfahrzeugen) - diese Unterweisung entspricht der OVE-Richtlinie R19:2021 und beinhaltet den Nachweis für die Ausbildungsstufe HV-1.
(Tätigkeiten der Ausbildungsstufe HV-0 sowie zusätzlich:)
- Nicht-elektrotechnische Arbeiten am Fahrzeug (beispielsweise Karosseriearbeiten, Öl-, Radwechsel, technische Fahrzeugprüfung wie zB Überprüfungen gemäß §§ 56 bis 58 KFG 1967),
- Arbeiten am konventionellen Bordnetz.
Die theoretische Ausbildung für das Arbeiten an Hochvoltsystemen vermittelt ein umfassendes Verständnis der wichtigsten Komponenten und Bauteile eines HV-Systems. Dazu gehören unter anderem Batterien, Stromerzeuger, Brennstoffzellen, Sicherheitseinrichtungen, Trenneinrichtungen, Inverter/Konverter, DC/DC-Wandler, Elektromotoren, HV-Leitungen, Ladeeinheiten sowie Klimaanlagen und Heizsysteme. Die Teilnehmer lernen, diese Komponenten zu identifizieren und ihre Funktionen zu verstehen. Ergänzend werden grundlegende Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vermittelt, um einen sicheren Umgang mit Hochvoltsystemen zu gewährleisten.
Mindestalter: 18 Jahre
100%ige Anwesenheit ist für die Zertifizierung erforderlich.
Bevor eine Person Tätigkeiten nach Qualifikation nach Stufe HV-1 übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- LAP KFZ-Technik
- LAP Land- und Baumaschinentechnik
- LAP Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik
- oder der österreichischen Lehrabschlussprüfung gleichgehaltene Ausbildung im Ausland
Bei Personen aus anderen Berufsgruppen ist ihre Vorbildung zu berücksichtigen und die Ausbildungsinhalte
sind auf die fehlenden Kenntnisse abzustimmen, bzw. ein Sachkenntnisnachweis zu erbringen.
Gesundheitliche Eignung (gemäß §6 ASchG): Arbeitgeber müssen bei der Zuweisung von Aufgaben sicherstellen, dass Arbeitnehmer für die Sicherheit und Gesundheit geeignete Voraussetzungen erfüllen, wobei Alter, Gesundheitszustand und Qualifikation berücksichtigt werden. Nur Mitarbeiter mit ausreichender Einweisung dürfen gefährliche Bereiche betreten. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Gefährdungen für Frauen und Menschen mit Behinderungen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich, ggf. unter behördlicher Aufsicht.