Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG

Stmk. Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Fortbildungsveranstaltung für Sachverständige nach §27 StHKanlG 2021
Stmk. Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Fortbildungsveranstaltung für Sachverständige nach §27 StHKanlG 2021
Inhalt
Damit Sie weiterhin in der Sachverständigenliste geführt werden, müssen Sie dies unter Anschluss entsprechender Unterlagen selbstständig beantragen.
Nähere Informationen und rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Sachverständige für Feuerungsanlagen sind gemäß § 27 Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 (StHKanlG 2021) verpflichtet, zumindest alle drei Jahre eine von der Landesregierung anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen und einen Nachweis darüber vorzulegen. Mit diesem Kurs verfügen Sie über einen vom Land Steiermark anerkannten Nachweis. Durch den Besuch des Kurses wird ihre Sachverständigen-Tätigkeit um weitere 3 Jahre verlängert.
Die Bestätigung über die Teilnahme an einer anerkannten Rezertifizierung / Fortbildungsveranstaltung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden - energieberatung@stmk.gv.at
Die nächste Rezertifizierung / Fortbildungsveranstaltung für Sachverständige finden Sie unter "Aktuelle Termine".
Die Bestätigung über die Teilnahme an einer anerkannten Rezertifizierung / Fortbildungsveranstaltung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden - energieberatung@stmk.gv.at
Die nächste Rezertifizierung / Fortbildungsveranstaltung für Sachverständige finden Sie unter "Aktuelle Termine".
Inhalte
Wiederholung der Anforderungen nach dem Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz und Verordnung in Bezug auf das Inverkehrbringen, den Betrieb und wiederkehrende Überprüfungen von Feuerungsanlagen sowie deren Heizungsinspektion.Informationen zum Verzeichnis der Sachverständigen
Damit Sie weiterhin in der Sachverständigenliste geführt werden, müssen Sie dies unter Anschluss entsprechender Unterlagen selbstständig beantragen.
Nähere Informationen und rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Leitfaden Feuerungsanlagen - feste Brennstoffe und Öl
Dieser Leitfaden soll als Zusammenfassung für die Erfordernisse bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe Kleinfeuerungsanlagen bis 400 kW sowie den behördlichen Genehmigungsverfahren dienen. Es soll damit eine Vereinheitlichung der baulichen sowie technischen Ausführungen sowie der Unterlagen für die Behörde erreicht werden.Einreichunterlagen
Damit Sie es in Zukunft leichter haben, wurde ein Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen in der Steiermark für feste Brennstoffe und Öle erstellt. Ihre steirische Landesinnung hat in Kooperation mit dem WIFI Steiermark, Kompetenzcenter Energie- und Umwelttechnik für Sie diese Arbeitsunterlage samt Musterplänen entwickelt.
Downloads